Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 461/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtschutzbedürfnis hinsichtlich einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vorliegen einer Erklärung des Antragsgegners hinsichtlich des Nichtbetreibens der Vollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtschutzbedürfnis hinsichtlich einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vorliegen einer Erklärung des Antragsgegners hinsichtlich des Nichtbetreibens der Vollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 25 K 332/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 461/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 461/12
- 14 B 2135/99 -, NWVBl. 2000, 466, juris; Sadler, VwVG, 7. Auflage 2010, § 5, Rn. 21, ist, soweit er die Vollstreckung des den Betrag in Höhe von 134, 03 EUR übersteigenden Betrages in Höhe von 2,- EUR betrifft, unzulässig. - BVerwG, 29.08.1985 - 7 B 151.85
Namensänderung bei Stiefkindern - Mangel an Bemühungen des leiblichen Vaters zu …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 461/12
Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. BFH, Beschluss vom 4. Juli 1986 - 7 B 151/85 -, NJW 1987, 535, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2010 - 12 B 346/10
Anforderungen an Inhalt und Form einer Vollstreckungsanordnung als …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 461/12
Diese Entscheidung entspricht der Rechtslage, wie sie der Senat bereits im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 12 B 346/10 mit Beschluss vom 3. März 2010 wie folgt dargelegt hat:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - 12 A 1034/15
Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine auf die Gewährung von …
Dass eine eindeutige und unbedingte, somit nicht als bloße Ankündigung oder Absichtserklärung zu verstehende Erklärung der Beklagten, die Vollstreckung hinsichtlich eines benannten Teilbetrages nicht mehr zu betreiben, insoweit zum Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine auf die Gewährung von Vollstreckungsschutz gerichtete Klage führt, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19. Februar 2013 - 12 A 461/12 -, mit dem er den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. Januar 2012 - 25 K 332/10 - abgelehnt hat, dargelegt.- 12 A 461/12 -, gestützte Auffassung des Verwaltungsgerichts, die inhaltliche Richtigkeit der Vollstreckungsanordnung und -ankündigung sei keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Vollstreckung, nicht durchgreifend in Frage zu stellen.
- VG Düsseldorf, 14.01.2015 - 13 L 2812/14
Vollstreckungsanordnung; Erlass einer Rückforderung; Existenzgefährdung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18. November 1960 - VII C 184.57 -, juris, Rn. 6 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 19. Februar 2013 - 12 A 461/12 -, juris, Rn. 8 m.w.N. und 25. Mai 2010 - 12 B 346/10 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 M 49/09 -, juris, Rn. 9 m.w.N.;. - VG Köln, 10.11.2020 - 6 K 6791/19 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19.02.2013 - 12 A 461/12 -, juris Rn. 8, und vom 21.12.2015 -12 A 1034/15 -, juris Rn. 7.